Thüringen erlaubt Sport für Kindergruppen im Freien

In Thüringen ist ab 30.04.2021 Sport für Kinder- und Jugendliche bis 14 Jahre in Kleinstgruppen mit bis zu fünf Personen im Freien und kontaktlos auf allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen erlaubt.

Der Sportbetrieb darf nur stattfinden, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können. Der Antigenschnelltest oder der PCR-Test dürfen zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Sportminister Helmut Holter und Gesundheitsministerin Heike Werner vollzogen dazu am 29.04.2021 die Vorgaben des aktuellen Bundesinfektionsschutzgesetzes nach und ließen Sport für kleine Kindergruppen im Freien auch in Thüringen zu. Dazu wurde die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung kurzfristig angepasst. Siehe auch https://bildung.thueringen.de/aktuell/thueringen-erlaubt-ab-sofort-sport-fuer-kleine-kindergruppen-im-freien 

Darüber hinaus gilt der Wortlaut der bisherigen Verordnungen. Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel. Auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen und Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland ist weiter erlaubt.

"Wir begrüßen diesen Schritt des Thüringer Sportministers und hoffen, dass der organisierte Sport bald wieder komplett öffnen kann", sagt KSB-Vorsitzender Frank Persike.

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