Sport frei ab 2. Juni - deutliche Lockerungen im Vereinssport

Im Amateurbereich des organisierten Thüringer Vereinssports gelten angesichts der weithin gefallenen Infektionszahlen deutliche Lockerungen. Die Öffnungen wurden mit der geänderten Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung mit Wirkung ab 2. Juni 2021 in Kraft gesetzt.

„Die Lockerungen in der neuen Verordnung sind für den organisierten Sport ein großer und erfreulicher Schritt. Darauf mussten wir sieben Monate warten, damit sich die 350.000 Mitglieder der Thüringer Sportvereine wieder gemeinsam und unter qualifizierter Anleitung bewegen zu können. Besonders freut uns, dass die behördlichen Auflagen dabei recht überschaubar und damit praktikabel in der Umsetzung sind. So wird in einer immer höheren Zahl an Regionen, aufgrund niedriger Inzidenzen, wieder Sport im Normalzustand erlaubt sein", sagt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel nach vielen Gesprächen mit der Politik erleichtert.

Die Lockerungen sind abhängig von der Inzidenz im jeweiligen Kreis:

  • Bei Unterschreitung der Grenze 100 ist Sport für Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien möglich. Diese Zahl kann für Sportarten wie z.B. Fußball, in denen der Wettkampf zweier Mannschaften eine höhere Gruppengröße erfordert, überschritten werden.
  • Hallensport wird bei Unterschreitung der Grenze 50 möglich. Es besteht beim Hallensport Testpflicht für Sportlerinnen und Sportler, wie auch für Trainerinnen und Trainer. Ausnahmen davon bestehen für Schülerinnen und Schüler.
  • Bei Unterschreitung der Grenze 35 ist Sport ohne größere Einschränkungen möglich. Die Regelungen des vorbeugenden Infektionsschutzes entsprechend §48 Thür-SARS-Cov-2-KiJuSSp-VO bleiben in Kraft.

Die Zählweise ist wie folgt und aus anderen Bereichen bekannt: Unterschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Inzidenzwert, so können ab dem übernächsten Tag die Regelungen in Kraft treten. Überschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen den entsprechenden Inzidenzwert so treten ab dem übernächsten Tag die Regelungen außer Kraft.

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