Neuauflage der Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Antragsstellung ab sofort auch für Sportvereine

Das Land reicht weitere Corona-Hilfen aus, davon profitiert auch der organisierte Sport. Dies gab das Sport- und Bildungsministerium bekannt. Seit 30. Juli 2021 ist demnach eine entsprechende Förderrichtlinie für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zur Minderung von finanziellen Notlagen in Folge der Corona-Pandemie veröffentlicht. Ab sofort können auch Thüringer Sportvereine eine Förderung für das gesamte Kalenderjahr 2021 beantragen.

Von dem Programm können alle gemeinnützigen Sportvereine profitieren. Die Höhe der finanziellen Unterstützung entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Ausgaben des Antragstellers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen im Jahr 2021 ergibt. Die zur Verfügung stehende Förderung umfasst insgesamt 1 Million Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

„Es freut uns, dass mit der zweiten Phase dieses Förderprogramms alle Thüringer Sportvereine eine Möglichkeit bekommen, ihre teils beträchtlichen finanziellen Auswirkungen der Pandemie auszugleichen und diese in die Lage zu versetzen mit ihren Sportangeboten weiterhin möglichst viele Thüringerinnen und Thüringer zu  erreichen.“, so LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel. Sportvereine sollten schnellstmöglich Anträge stellen, da das Budget begrenzt ist und zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen in Thüringen ebenfalls antragsberechtigt sind.

Der Landessportbund bewertet den erneuten Einbezug des Sports in die Corona-Hilfen auch als Zeichen des Dankes für die vielen Ehrenamtlichen in den Thüringer Sportvereinen, die sich auch in der schwierigen Phase für ihre Mitglieder durch verschiedenste Bewegungsangebote eingesetzt haben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung: zur Homepage der GFAW

zur Liste

So erreichen Sie uns

KSB "Saale/Schwarza" e. V.
Wirbacher Straße 10
07422 Bad Blankenburg

Telefon: 036741 41940
Telefax: 036741 56341
E-Mail:
ksb-saale-schwarza@t-online.de