Vereinsförderung und Mitgliedsbeitrag des LSB Thüringen im Jahr 2020

Der LSB Thüringen wird ebenfalls aktiv seine Mitgliedsorganisationen in den schwierigen Zeiten unterstützen. Daher haben Präsidium und Vorstand beschlossen, den Zeitplan hinsichtlich der Auszahlung der Vereinsförderung und des Einzugs der LSB-Mitgliedsbeiträge in diesem Jahr zu verändern. 

Ziel ist es, die Thüringer Sportvereine mit Liquidität zu versorgen und ihre akuten Existenzsorgen etwas abzufangen.

Mit dem neuen Programm „unser-sportverein.net“ erfolgte erstmals auch gleichzeitig die Antragstellung auf Vereinsförderung. Durch das verkürzte Verwaltungsverfahren können wir die Vereinsförderung, welche sich auf insgesamt rund zwei Millionen Euro beläuft, bereits zu einem früheren Zeitpunkt bereitstellen.

Dafür müssen u. a. folgende Fördervoraussetzungen bereits erfüllt sein:

  • Verwendungsnachweis 2019
  • Antrag 2020
  • aktueller Freistellungsbescheid
  • keine offenen Forderungen.

Ab Mitte Mai werden die entsprechenden Vereine ihr Bewilligungsschreiben erhalten und gleichzeitig erfolgt die Auszahlung der Förderung.

Die Mitgliedsbeitragsrechnung für alle Thüringer Sportvereine erfolgt in diesem Jahr erst zum 30. Juni in einer Rate. Die erste Rate bzw. 50 Prozent der Beiträge wären normalerweise bereits fällig gewesen. Bei Bedarf besteht im Einzelfall auf Antrag die Option auf eine weitere Rate zu einem späteren Zeitpunkt. Somit erfolgt die Auszahlung der Vereinsförderung erstmalig vor der Mitgliedsbeitragsrechnung. Wir gehen davon aus, dass dies ebenfalls zur finanziellen Entlastung der Vereine beiträgt.

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